Garantie und Gewährleistung sind zwei Begriffe, die häufig verwechselt oder irrtümlich einander gleichgestellt werden. Die gesetzliche Gewährleistung Hier sind zwei Jahre auf alle Neumöbel zwingend vorgeschrieben und regeln die Behandlung von wesentlichen Mängeln an Neumöbeln, die bei der Übergabe an den Kunden vorhanden waren, auch wenn sie erst später zutage treten. Dies bedeutet jedoch keine „Vollgarantie“. Veränderungen, die durch Abnutzung oder Beanspruchung auftreten, sind keine Mängel. Zu Gunsten des Kunden wird gesetzlich vermutet, dass ein in den ersten sechs Monaten auftretender Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, also auf jeden Fall vom Händler bzw. Hersteller zu vertreten ist. In der anschließenden 18 Monate langen sogenannten „Verjährungsfrist“ besteht ein Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, die nachweislich bereits bei Übergabe der Möbel vorgelegen haben. Ist der Verkäufer nicht kulant, muss der Käufer erst selbst (in der Regel durch ein Gutachten) nachweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an vorgelegen hat. Viele Verkäufer von Billigmöbeln rechnen damit, dass die meisten Kunden die Kosten für ein teures Gutachten scheuen und versuchen auf diese Weise, sich einer Reklamation nach Ablauf der ersten sechs Monate zu entziehen. Seriöse Fachgeschäfte werden jedoch nicht mit solchen rechtlichen Spitzfindigkeiten argumentieren und sich auf jeden Fall kulant zeigen. Gewährleistung ist keine Garantie für den Erhalt des Neuzustands. Bereits nach kurzem Nutzungszeitraum können bei Polstermöbeln deutliche optische Veränderungen in Form von Wellen-, Mulden- oder Faltenbildung auftreten. Dieser als Einfedern bezeichnete gebrauchsbedingte Vorgang, den alle modernen Polstermöbel durchlaufen, ist warentypisch und stellt keinen Mangel dar. Garantie Hier handelt es sich um eine über die Gewährleistung hinausgehende, zusätzliche und freiwillige Leistung einzelner Hersteller oder Händler, bei der eine bestimmte Eigenschaft über einen verlängerten Zeitraum zugesagt wird. Da der Garantiegeber jedoch den Umfang und die Befristung selbst festlegen kann, sollten Sie genau prüfen, was überhaupt garantiert wird. Eine Garantie beispielsweise auf einen Federkern ist von zweifelhaften Wert, wenn Sie dabei die ganzen Transportkosten selbst zahlen müssen. Häufig werden Garantiezusagen durch so viele Bestimmungen eingeschränkt, dass sie letztendlich wertlos sind.

Kontakt

Telefon: (0941) 65432

Email: info@polstermoebel-werner.com

Adresse: Kulmbacher Straße 1, 93057 Regensburg

© 2024 Polstermöbel Werner